FAQs

Die Abgrenzungskriterien sind gesetzlich in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG definiert. Da die Industrieservice Europa GmbH über die Lizenz der Arbeitnehmerüberlassung verfügt, aber auch Werkverträge umsetzen kann, beraten wir Sie gerne über die für Sie optimale Lösung und schaffen Rechtssicherheit.
  • Wir schulden ein Ergebnis, das heißt die Abrechnung der Werksleistung erfolgt erfolgsorientiert.
  • Wir vereinbaren die Erstellung eines qualitativ individualisierbaren und uns zurechenbares Werkergebnisses.
  • Wir tragen das Unternehmerrisiko, zum Beispiel gewährleisten wir das Ergebnis.
  • Das Weisungsrecht gegenüber unseren – in Ihrem Betrieb tätigen – Arbeitnehmern liegt bei uns.
  • Gleichzeitige Vergabe einer Summe von Klein- und Kleinst-Projekten über einen bestimmten Zeitraum („Atomisierung" des Gewerkes).
  • Nicht erfolgsorientierte Leistung einfacherer Arbeiten, zum Beispiel Botendienste, einfache Zeichenarbeiten, Dateneingabe oder Maschinenbedienung.

Wir bieten industrielle Dienstleistungen. Außerdem weisen wir hohe Spezialkenntnis und Erfahrung auf. Das heißt, wir vermitteln nicht nur Personal, sondern wir übernehmen im Rahmen von Werkverträgen auch die Verantwortung für den Erfolg. Unsere eingespielten Teams sind unter anderem in der eigenen Unternehmensgruppe aktiv, etwa beim Bau, bei der Reinigung und bei der Wartung von Photovoltaikanlagen. Zudem sorgen wir selbst für die Aus- und Weiterbildung unserer Fachkräfte.

Bei uns können sowohl Fachkräfte im Rahmen von Werkverträgen (WV) als auch Fachkräfte im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) eingesetzt werden. Zudem rekrutieren wir unsere Fachkräfte und Hilfsarbeiter in Deutschland und Polen, so dass wir regionale Engpässe auf den Arbeitsmärkten dynamisch ausgleichen können.